
Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, kommt um ihn nicht herum – den Energieausweis. Er zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist, und ist seit Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Doch welche Pflichten gelten 2025 genau? Und was droht, wenn kein gültiger Energieausweis vorliegt?
Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität einer Immobilie. Er informiert potenzielle Käufer oder Mieter über den Energieverbrauch und die zu erwartenden Heizkosten.
Es gibt zwei Varianten:
Verbrauchsausweis: basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre.
Bedarfsausweis: ermittelt den Energiebedarf anhand von Gebäudedaten, Baujahr, Dämmung und Heizungsanlage.
Beide Varianten sind 10 Jahre gültig und müssen von einem zertifizierten Energieberater oder Sachverständigen ausgestellt werden.
Ein Energieausweis ist Pflicht, wenn:
eine Immobilie verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird,
ein neues Gebäude errichtet wird,
oder wesentliche Umbauten erfolgen, die die Energieeffizienz beeinflussen.
Der Energieausweis muss bereits bei der Vermarktung vorliegen – also dann, wenn das Exposé veröffentlicht oder Inserate geschaltet werden. Die wichtigsten Kennwerte (z. B. Energieeffizienzklasse, Endenergiebedarf) müssen im Inserat angegeben sein.
Ein Energieausweis ist nicht erforderlich, wenn es sich um:
denkmalgeschützte Gebäude handelt,
kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche,
oder temporär genutzte Ferienhäuser, die seltener als vier Monate im Jahr bewohnt werden.
Wer seiner Nachweispflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Auch das Fehlen von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen kann als Ordnungswidrigkeit gelten.
Verkäufer sollten daher rechtzeitig vor der Vermarktung prüfen, ob ein gültiger Energieausweis vorliegt – und falls nicht, die Erstellung beauftragen.
Der Energieausweis ist längst mehr als eine Formalität – er ist ein zentrales Dokument für Transparenz und Vertrauen beim Immobilienverkauf. Eigentümer, die ihn rechtzeitig beantragen, vermeiden nicht nur Bußgelder, sondern steigern auch die Glaubwürdigkeit und Attraktivität ihres Angebots.
