
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis erhoben und ist vom Käufer zu zahlen – und sie ist ein wesentlicher Kostenfaktor, den Immobilienkäufer in Moers und NRW einplanen müssen.
Nordrhein-Westfalen erhebt seit 2015 einen Steuersatz von 6,5 % auf den Kaufpreis. Dies ist einer der höchsten Sätze in Deutschland – zum Vergleich zahlen Käufer in Bayern nur 3,5 %.
Was das für Käufer in Moers konkret bedeutet:
Die Grunderwerbsteuer wird vom Finanzamt festgesetzt, nachdem der Notar den Kaufvertrag übersandt hat. In der Regel haben Käufer einen Monat Zeit, um den Steuerbescheid zu erhalten, und danach nochmals einen Monat zur Zahlung. Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung im Grundbuch erforderlich ist.
Ja, in bestimmten Fällen fällt keine oder eine ermäßigte Grunderwerbsteuer an:
Die Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil der sogenannten Kaufnebenkosten. Als Immobilienmakler in Moers empfehlen wir Käufern, folgende Gesamtkosten einzuplanen:
Insgesamt sollten Käufer in Moers etwa 11–12 % Kaufnebenkosten auf den Kaufpreis kalkulieren.
Die Bundesregierung diskutiert seit Jahren eine Reform der Grunderwerbsteuer, um den Wohnungserwerb für Erstkäufer zu erleichtern. Konkrete Beschlüsse für eine Senkung in NRW liegen für 2026 bisher nicht vor. Wir empfehlen, die aktuelle Gesetzgebung zu beobachten – bei GWB Services halten wir Sie stets auf dem neuesten Stand.
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