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24. März 2026

Grunderwerbsteuer NRW 2026 – Was Käufer in Moers zahlen müssen

Glückliches Paar sitzt entspannt auf dem Boden in einer modernen Küche – Immobilienmakler Moers GWB für sorgenfreie Immobilienvermittlung

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis erhoben und ist vom Käufer zu zahlen – und sie ist ein wesentlicher Kostenfaktor, den Immobilienkäufer in Moers und NRW einplanen müssen.

Sie möchten wissen, welche Gesamtkosten beim Immobilienkauf in Moers auf Sie zukommen? Das GWB-Makler-Team unterstützt Sie bei der optimalen Planung.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in NRW?

Nordrhein-Westfalen erhebt seit 2015 einen Steuersatz von 6,5 % auf den Kaufpreis. Dies ist einer der höchsten Sätze in Deutschland – zum Vergleich zahlen Käufer in Bayern nur 3,5 %.

Was das für Käufer in Moers konkret bedeutet:

  • Kaufpreis 200.000 € → Grunderwerbsteuer: 13.000 €
  • Kaufpreis 300.000 € → Grunderwerbsteuer: 19.500 €
  • Kaufpreis 400.000 € → Grunderwerbsteuer: 26.000 €
  • Kaufpreis 500.000 € → Grunderwerbsteuer: 32.500 €

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Die Grunderwerbsteuer wird vom Finanzamt festgesetzt, nachdem der Notar den Kaufvertrag übersandt hat. In der Regel haben Käufer einen Monat Zeit, um den Steuerbescheid zu erhalten, und danach nochmals einen Monat zur Zahlung. Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung im Grundbuch erforderlich ist.

Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer?

Ja, in bestimmten Fällen fällt keine oder eine ermäßigte Grunderwerbsteuer an:

  • Schenkungen und Erbschaften: Immobilien, die unentgeltlich übertragen werden, sind grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer befreit (können aber der Schenkung-/Erbschaftssteuer unterliegen).
  • Übertragungen an Ehepartner: Bei Übertragungen zwischen Ehegatten fällt keine Grunderwerbsteuer an.
  • Übertragungen an Kinder: Eltern auf Kinder (in gerader Linie) sind ebenfalls befreit.
  • Kaufpreise unter 2.500 €: Sehr günstige Kaufpreise können unter die Freigrenze fallen.

Gesamtkostenübersicht beim Immobilienkauf in Moers

Die Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil der sogenannten Kaufnebenkosten. Als Immobilienmakler in Moers empfehlen wir Käufern, folgende Gesamtkosten einzuplanen:

  • Grunderwerbsteuer NRW: 6,5 % des Kaufpreises
  • Notarkosten: ca. 1,5–2 % des Kaufpreises
  • Grundbucheintragung: ca. 0,5 % des Kaufpreises
  • Maklerprovision (Käuferanteil): ca. 3,57 % inkl. MwSt.

Insgesamt sollten Käufer in Moers etwa 11–12 % Kaufnebenkosten auf den Kaufpreis kalkulieren.

Wird die Grunderwerbsteuer 2026 in NRW sinken?

Die Bundesregierung diskutiert seit Jahren eine Reform der Grunderwerbsteuer, um den Wohnungserwerb für Erstkäufer zu erleichtern. Konkrete Beschlüsse für eine Senkung in NRW liegen für 2026 bisher nicht vor. Wir empfehlen, die aktuelle Gesetzgebung zu beobachten – bei GWB Services halten wir Sie stets auf dem neuesten Stand.

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