
In Deutschland ist die notarielle Beurkundung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Notarvertrag ist kein Eigentumsübergang möglich. Der Notar ist dabei neutral – er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern sorgt für Rechtssicherheit auf beiden Seiten.
Die Notargebühren sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Sie richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Als Faustregel gilt:
Konkrete Beispiele für Moers und NRW:
In der Praxis trägt der Käufer den Großteil der Notarkosten, da er derjenige ist, der das Eigentumsrecht erwerben möchte und von der notariellen Sicherheit profitiert. Der Verkäufer zahlt in der Regel nur die Kosten für die Löschung etwaiger Grundschulden oder Belastungen.
Die Notargebühren umfassen verschiedene Leistungen, die für eine reibungslose Transaktion notwendig sind:
Wer den Kauf finanziert, benötigt zusätzlich eine Grundschuldbestellung für die Bank. Diese kostet weitere 0,2–0,3 % des Darlehensbetrags. Dazu kommen Grundbuchgebühren für die Eintragung der Grundschuld.
Als Immobilienmakler in Moers empfehlen wir unseren Kunden, die Kaufnebenkosten von Anfang an vollständig einzuplanen:
Haben Sie Fragen zu den Kosten beim Immobilienkauf oder -verkauf in Moers? GWB Services steht Ihnen für eine vollständig transparente und unverbindliche Beratung zur Verfügung. Wir zeigen Ihnen alle anfallenden Kosten auf und helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.
